Treppensicher
Kosten & Förderung

Zuschuss der Pflegekasse für den Treppenlift

Liegt ein Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten. Der Zuschuss ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden — aber er hängt an einer Bedingung, die viele zu spät erfahren.

Möglicher Zuschuss
bis zu 4.180 €

Je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Die Voraussetzungen

Der häufigste Fehler: zu spät beantragen

Stellen Sie den Antrag, bevor der Lift bestellt oder eingebaut wird. Wer zuerst kauft und danach beantragt, riskiert eine Ablehnung — die Kasse soll die Maßnahme vorher prüfen können. Ein Kostenvoranschlag des Fachbetriebs genügt für den Antrag; deshalb lohnt es sich, zuerst Angebote einzuholen.

Mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt

Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann der Zuschuss mehrfach gewährt werden — bei vier Personen bis zu 16.720 € für dieselbe Maßnahme. Das kommt bei Ehepaaren häufiger vor, als viele denken. Fragen Sie im Beratungsgespräch danach.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben der Pflegekasse gibt es Programme von Bund und Ländern zur Barrierereduzierung. Deren Verfügbarkeit und Bedingungen ändern sich regelmäßig, teils sind Fördertöpfe zeitweise ausgeschöpft. Fragen Sie den Fachbetrieb nach dem aktuellen Stand — die Betriebe wickeln solche Anträge regelmäßig mit ab.

Ohne Pflegegrad

Auch ohne Pflegegrad kann sich der Vergleich lohnen: Die Preisunterschiede zwischen Anbietern für dieselbe Anlage sind oft größer als der Zuschuss. Ein Pflegegrad lässt sich zudem beantragen — das ist unabhängig vom Treppenlift möglich.

Angebote vergleichen — kostenlos

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich mit einem unverbindlichen Angebot.

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Kostenlos und unverbindlich · Dauert etwa 2 Minuten

Alle Preisangaben sind unverbindliche Richtwerte und ersetzen keine individuelle Beratung. Angaben zu Zuschüssen nach § 40 SGB XI sind unverbindlich; über die Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.